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Samstag, 18.07.2009

1-Euro-Jobs: demütigende, sinnlose Beschäftigungen

“Sinndichte” hieß die 1-Euro-Job-Maßnahme, zu deren Abschlussversanstaltung ich kürzlich eingeladen war: einer der unzähligen “Maßnahmeträger” in Berlin, die für die ARGE (früher Arbeitsamt) Projekte zur Beschäftigung von Arbeitslosen durchführen, hatte ein ganzes Jahr lang Künstler mit weitgehend sinnfreien Tätigkeiten beglückt, deren spärliche Ergebnisse nun präsentiert wurden.

weiter bei Claudia Klinger

Donnerstag, 18.12.2008

Ein-Euro-Jobs bieten keine Perspektive

"Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein Schlag für die Betroffenen. Es stützt die bei Einführung von Hartz IV vertretene Auffassung, dass Langzeitarbeitslose nahezu jede Zumutung zu schlucken haben. Inzwischen zeigen die Erfahrungen mit diesen Ein-Euro-Jobs, dass sie in den meisten Fällen für Langzeitarbeitslose keine Perspektive für einen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt bieten." Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Mittwoch zum Urteil des Bundessozialgerichts, mit dem eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden in einem Ein-Euro-Job als grundsätzlich zumutbar bewertet wird (Aktenzeichen: B 4 AS 60/07 R). "Das Bundessozialgericht setzt mit diesem Urteil seine in wesentlichen Bereichen unsoziale Rechtssprechung der zurückliegenden Monate fort", betonte Niederland.
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Mittwoch, 30.07.2008

Arbeitsmarktpolitik nicht auf Ein-Euro-Jobs reduzieren

"Die Volkssolidarität lehnt eine Reduzierung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für Langzeitarbeitslose auf Ein-Euro-Jobs entschieden ab. Wir fordern eine Arbeitsmarktpolitik, die Perspektiven für Langzeitarbeitslose eröffnet und sie nicht auf das Abstellgleis schiebt." Das erklärte der Präsident der Volkssolidarität, Prof. Dr. Gunnar Winkler, am Dienstag in Berlin zu Presseberichten, denen zufolge die Bundesregierung plane, die Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs II (§ 16, Absatz 1) künftig abzuschaffen.
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Mittwoch, 20.02.2008

Verhandlung vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt wegen Ein-Euro-Job

AWO Karlsruhe-Stadt spart Lohnkosten durch Einsatz von Ein-Euro-Jobber

Darf mit dem Sozialgesetzbuch und staatlich geförderten „Zusatz-Jobs reguläre Arbeit verdrängt und das Arbeitsrecht ausgehebelt werden? Mit diesen und damit zusammenhängenden Fragen hat sich der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfurt am 20. Februar, 11 Uhr, in einer Revisionsverhandlung (Az.: 5 AZR 290/07) auseinander zu setzen.

Klage führt ein erwerbsloser ver.di-Kollege gegen die Arbeiterwohlfahrt Karlsruhe-Stadt e.V. (AWO), bei der er als Kraftfahrer zum Ausfahren von AWO-Menü bzw. Essen-auf-Rädern eingesetzt wurde. Als Essens-Ausfahrer arbeitete der Kollege Schulter an Schulter mit Normal-Arbeitsbeschäftigten in genau der gleichen Tätigkeit. Die Essens-Ausfahrten waren weder zusätzlich noch gemeinnützig, da dieser Zweig kommerziell und in Konkurrenz zu anderen kommerziellen Einrichtungen betrieben wird. Der Kläger möchte erreichen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung das Vorliegen eines regulären Arbeitsverhältnisses feststellt.
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Mittwoch, 13.02.2008

Bürgerantrag eingereicht: Öffentliche Beschäftigung statt Arbeitsgelegenheiten

Erwerbslosen Forum Deutschland will den Abbau aller Ein-Euro-Jobs in Bonn und im Gegenzug dafür sozialversicherungspflichtige Stellen. Finanzierbares Rechenmodell vorgelegt

Das Erwerbslosen Forum Deutschland hat in den Rat der Bundesstadt Bonn einen Bürgereintrag eingebracht, der den Abbau aller Ein-Euro-Jobs fordert und statt dessen Hartz IV-Empfänger sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden. Dabei Modelle der Finanzierung mit vorgelegt, die nur einen geringen Mehraufwand für Träger von Ein-Euro-Job-Stellen bedeuten. «Die Träger kassieren dann allerdings nicht mehr nur einfach ab, sondern müssen selbst einen geringen Obolus leisten», so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Gleichzeitig wurde die Bundesstadt darauf hingewiesen, dass sie diesen Antrag nicht einfach damit abweist, indem sie auf Bundesgesetze verweist. Die Hartz IV-Gesetze ließen gerade für derartige Modelle einen erheblichen Entscheidungsspielraum, was andere Kommunen inzwischen bewiesen hätten
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Dienstag, 20.06.2006

1-Euro-Jobs und andere Zahlenspielereien

Ernst-Erich Lange analysisert in seinem Artikel bei Telepolis die bisherigen Erfahrungen mit den Ein-Euro-Jobs. Der Vergleich zwischen Theorie und Praxis fällt dabei ziemlich krass aus und bestätigt, was wir alle befürchtet haben. Die Ein-Euro-Jobs vernichten Arbeitsplätze.

Über diesen Artikel wird auch in anderen SocialBlogs berichtet:
Jobkiller HartzIV! bei Martina Kausch
Der Linksbote

Montag, 19.06.2006

Keine Mitbestimmung bei Besetzung von Ein-Euro-Jobs

Bei der Besetzung von Ein-Euro-Jobs hat der Betriebs- oder Personalrat keinerlei Mitbestimmungsrechte. Dies geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz hervor. Die Tätigkeit von Ein-Euro-Jobbern begründe kein Arbeitsverhältnis, erklärten die Koblenzer Richter.

Aktenzeichen: 5 A 11752/05.OVG


Quelle: Sozialticker

Sonntag, 26.03.2006

Billige Lückenfüller

Genosse TaBu schreibt über die 1-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst:

Rund 90 Prozent der 1-Euro-Jobs im öffentlichen Dienst in Berlin seien rechtswidrig, weil sie reguläre Arbeiten betreffen, schätzt Uwe Januszewski vom Hauptpersonalrat des Landes Berlin.

An Berlins Schulen betreuen 1-Euro-Jobber an Schulen die Bibliotheken, gestalten Internetseiten oder unterstützen die Lehrer bei der Betreuung verhaltensauffälliger Kinder.

Donnerstag, 01.12.2005

DGB fordert Abschaffung der Mini-Jobs

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat die Abschaffung der Mini-Jobs als Nebenerwerbstätigkeit gefordert. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer erklärte, der von der Bundesagentur für Arbeit verkündete leichte Rückgang der Arbeitslosigkeit sei erfreulich, aber kein Zeichen für eine nachhaltige Aufhellung am Arbeitsmarkt.
zum Artikel bei SocialTimes

Mittwoch, 23.11.2005

Arbeitssoziologe Klaus Dörre über Ein-Euro-Jobs, Tagelöhner und die neue Unsicherheit

Über die NachDenkSeiten bin ich auf diesen Artikel gestoßen:

"Moderne Form von Scheinarbeit"

Arbeitssoziologe Klaus Dörre über Ein-Euro-Jobs, Tagelöhner und die neue Unsicherheit

Sonntag, 20.11.2005

Ich sag jetzt nur mal

LESEBEFEHL!!!

Irgendwann reicht es mal, findet Ihr nicht?

Montag, 05.09.2005

Spitzenlast mit Alg-II-Empfängern auch beim NDR

Das wäre auch zu lustig gewesen, wenn das ARD-Magazin "monitor" vom NDR käme. Während sich nämlich der WDR über Ein-Euro-Jobber bei der Anti-Ein-Euro-Job-Partei FDP ärgert, fragt sich die "WELT online", Warum der NDR "Ein-Euro-Jobber" braucht. Es gab ein paar Dementis zu Vorwürfen, die Ein-Euro-Jobber seien bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) als Eintreiber auf der Jagd nach Schwarzsehern beschäftigt - was natürlich abstrus und ein handfester Skandal wäre! Schließlich kam es zu einem Geständnis, und es ging auch tatsächlich um die GEZ, und es ging auch um Gebühren. Allerdings, so hieß es, wolle man einfach nur die Spitzen bei der Bearbeitung der zahlreichen Anträge von Arbeitslosengeld-II-Empfängern auf Erlass der Rundfunkgebühren abfangen. Die entscheidende Frage stellte dann ausgerechnet der FDP-Landesvize Burkhardt Müller-Sönksen: "Warum schafft der NDR mit seinen Gebühreneinnahmen nicht reguläre Arbeitsplätze?"

Wenn eine "gelbe" Partei rot anläuft

Wegen "Falscher Anreizwirkung" wendet sich der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel gegen Ein-Euro-Jobs. "Solche vom Staat bezahlten gemeinnützigen Tätigkeiten hätten nur in wenigen Fällen ihre Berechtigung, sagte Niebel. Dazu zählten die Überprüfung der Arbeitsbereitschaft von Hilfsempfängern und die Heranführung Langzeitarbeitsloser an den Arbeitsalltag. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass Ein-Euro-Jobs reguläre Beschäftigung verdrängten."

Das hat die FDP Mönchengladbach aber nicht interessiert und sie hat herrlich verdrängt - auf ganzer Linie. Das WDR-Magazin "monitor" hat sie nun aber Erwischt: Ein-Euro-Jobber bei der FDP! Zwar war nur ein Ein-Euro-Jobber beschäftigt, aber schließlich verstößt auch schon ein Einzelner gegen das Prinzip. Das Gestammel war groß:
Arbeit gibt es genug. Doch einen weiteren regulären Arbeitsplatz, sagt die FDP, könne sie sich einfach nicht leisten.
Hans Joachim Stockschläger, FDP-Geschäftsführer Mönchengladbach: "Mit dem Herrn XXX bin ich sehr zufrieden, mit der Möglichkeit, ihn hier für die sechs Monate beschäftigen zu können, bin ich sehr zufrieden, ja."
Reporterin: "Aber bundesweit wollen Sie es massiv abbauen, wenn die FDP gewinnt?"
Hans Joachim Stockschläger: "Das sagt die FDP, ja, das fordern wir, im Zusammenhang mit Umänderung des Systems, klar. (...) Die Parteien sind im Grundgesetz fest verankert, als gemeinnützige und ehrenamtliche, ja, wichtige Institution der Gesellschaft. Also da haben wir überhaupt kein Problem."
Aber rote Ohren haben sie inzwischen bei der FDP Mönchengladbach. Prof. Hans Herbert von Arnim, Parteienrechtler, hält das das Aufstellen von Wahlplakaten durch Ein-Euro-Jobber für eine verbotene, zusätzliche Parteienfinanzierung: "Das ist ziemlich abstrus und ich stelle einen schweren Missbrauch der betreffenden Regelungen dar [gemeint ist wohl: fest]. Die sind nun mal nicht dafür bestimmt, den Parteien einen billigen Wahlkampf auf Steuerzahlerkosten zu ermöglichen. Die Parteien sind nicht gemeinnützig, sie sind, wie schon der Name sagt, "Partei", also Teil des Ganzen, sie sind nicht das Ganze selbst, sie kämpfen um die Macht und wollen ihre Ideologien den Wählern verkaufen."

Nach der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft von Mönchengladbach, "einer Stadt, in der FDP und CDU die Mehrheit haben", hat auch Dirk Niebel dem Kreisverband "dringend angeraten, den parteieigenen Ein-Euro-Job aufzugeben". "Pech für die FDP Mönchengladbach", höhnt "monitor": Fast hätte es keiner gemerkt."

Sonntag, 14.08.2005

Kommunen wollen 150.000 zusätzliche Ein-Euro-Jobs

Arbeitslose Erzieherinnen könnten etwa in Kindergärten Berufserfahrung sammeln.

Gute Idee, Herr Landsberg (Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeidebundes).
Selbst eine arbeitslose Erzieherin hat schon - minimal - zwei Jahre schlecht bezahlte Praktikumszeit zusätzlich zur Schulausbildung hinter sich. Überhaupt gibt es in allen sozialen Bereichen eine große Tradition unterbezahlte Stellen zur Verfügung zu stellen. Vorpraktikum, Schulpraktikum, Anerkennungspraktikum, Soziales Jahr, Einarbeitungspraktikum, Sprachpraktikum, Zivis .... bestimmt habe ich noch einiges vergessen.
Aber mir fällt kein Grund dafür ein, warum eine arbeitslose Erzieherin, deren Kindergarten geschlossen wurde, Berufserfahrung sammeln sollte.
Auch wenn sie einige Zeit in der Erziehungszeit war, ist das sicher kein Grund, ihr ihre Stelle - nämlich die einer Erzieherin - als Ein-Euro-Job anzubieten!

Donnerstag, 11.08.2005

Handwerkspräsident Otto Kentzler kritisiert die Zunahme der Ein-Euro-Jobs

«Bei den Ein-Euro-Jobs brechen alle Dämme. Ihre Zahl ist auf weit über 200 000 gestiegen, die Bundesregierung peilt 600 000 an», beklagte Kentzler in einem dpa-Gespräch.

Die Kommunen setzten die Arbeitslosen oft dort ein, wo sie bis vor kurzem noch Handwerksfirmen beauftragt hätten. «Das führt zu dem berüchtigten Drehtüreffekt - die Jobber verdrängen regulär Beschäftigte, die so in der Arbeitslosigkeit landen», sagte der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH
).

zum Artikel beim Handelsblatt
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