Chinesische Pflegekräfte – das böse Spiel mit dem „Fachkräftemangel“
Artikel bei den Nachdenkseiten
Ich hab es ja nicht so mit Ostern. Kennt ihr bestimmt. Aber die Gedanken dazu gefallen mir. Die Hoffnung in die Auferstehung. Eher in die Auferstehung der Gedanken, als der Menschen.
Darf ich mir zu Ostern was wünschen? Ich hätte da einen Vorschlag:
macht euch die Wirtschaft, Banken und die Politik zum Untertan und verehrt die Natur und das Leben
Klingt doch gut? Dann müssen wir uns nicht länger so einen Stuss anhören, wie ihn die Wirtschaftsweisen von sich geben: ein Mindestlohn gefährdet Deutschland. Oder die Wirtschaft – oder was auch immer.
Armut gefährdet die Gesellschaft. Armut gefährdet den Frieden. Die Wirtschaft ist für die Menschen da und nicht umgekehrt.
Vor ein paar Jahren gab es mal den Spruch: Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin.
Heute lässt es sich kontern mit dem Spruch: stell dir vor es gibt Arbeitsplätze, aber keiner will sie mehr?
Niemand will sie mehr, weil es nicht zum Leben reicht und niemand mehr Lust hat, dass sich die ewig gleichen Menschen bereichern an der Arbeit von Menschen für die es nicht zum Leben reicht.
Klingt doch gar nicht so unlogisch, oder?
Bundesbankstudie: Haushalte in Frankreich, Italien und Spanien sind im Durchschnitt reicher als deutsche
Die Panelbefragung der Deutschen Bundesbank zum Vermögen der Privathaushalte – “Private Haushalte und ihre Finanzen” (PHF) – offenbart einige Überraschungen und Sprengstoff, was sich auch in Medienberichten widerspiegelte, die zur gestrigen Veröffentlichung erschienen.
Zehn Jahre unwürdiges Leben.
Und keine Aussicht, dass sich das ändert.
Gestern endete unsere Weiterbildung. Es war die reinste Katastrophe.
Der Bildungsträger, bei dem ich zusammen mit meinem Kollegen unter der Maßgabe einer (vorerst befristeten) Übernahme ein Praktikum absolvierte war alles andere als optimal.
Das Dokument, dessen Veröffentlichung die Bundesregierung immer weiter hinausschiebt, hat Sprengkraft. Im vierten Armuts- und Reichtumsbericht muss sie offiziell zu einigen der brisantesten Fragen der Politik Stellung nehmen. Sie muss beantworten, wie viele Menschen in Deutschland arm sind, wie viele in die Armut gerutscht und wie viele in die Oberschicht aufgestiegen sind. Sie muss sagen, wie Einkommen und Vermögen verteilt sind. Letzten Endes geht es um soziale Gerechtigkeit und damit um eine der zentralen Fragen des aufziehenden Bundestagswahlkampfs.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene soll NICHT eingeschränkt werden. Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag vor
Ziel der Gesetzesreform ist, die Klagemöglichkeiten deutlich einzuschränken, um die Klageflut an den Sozialgerichten einzuschränken. Hierfür wurden drei wesentliche Eckpunkte eingefügt. So sollen einkommensschwache Bürger keinen direkten Zugang mehr zu Rechtsanwälten erhalten. Stattdessen muss ein Rechtspfleger einen entsprechend begründeten Antrag bewilligen. Die Einkommensschwelle soll für den Zugang zu Rechtshilfen um rund 100 Euro in Richtung Hartz-IV-Niveau abgesenkt werden. Die Rückzahlung der Kosten soll laut Entwurf auf sechs Jahre verlängert werden.
Erwerbslosen-, Juristen und Sozialverbände kritisieren den Entwurf scharf. Vor allem Frauen, Hartz-IV-Empfänger und prekär Beschäftigte wären durch die Reform stark benachteiligt. “Gerade für Hartz-IV-Empfänger gelten fast alle Jobs als zumutbar. Das neue Gesetz würde es ihnen deutlich erschweren, gegen die zunehmenden Sanktionen der Jobcenter juristisch vorzugehen und sich einen Anwalt zu nehmen”, erklärte ein Sprecher der Gewerkschaft Verdi. Statt die Gesetzgebungen zu reformieren, soll nunmehr der Klageweg deutlich erschwert werden, um die steigende Klagewelle zu minimieren.
“Die Absenkung des Schwellenwertes für den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe um nahezu 100 Euro und die Verkomplizierung von Verfahren betrifft vor allem die Erwerbstätigen mit Niedriglöhnen und auch solche, die ihren Lohn durch Arbeitslosengeld II aufstocken müssen“, berichtet der Bereichsleiter für Arbeitsmarkt- und Erwerbslosenpolitik im verdi-Bundesvorstand Bernhard Jirku gegenüber „Telepolis“. Der Niedriglohnsektor wird in Deutschland immer größer. Daher sind zunehmend Mini-Jobber, Schein-Selbstständige, Zeitarbeitsnehmer und Zeitvertragsarbeitsnehmer von den Neuregelungen betroffen. „Es trifft auch Familien, die auf den Kindergeldzuschlag angewiesen sind, und zahlreiche Kinder, deren Eltern mittlere Einkommen haben“.
Der Bundestag ist aufgefordert, die momentan gültige Version der Beratungs- und Prozesskostenhilfe für HARTZ IV-Betroffene und Einkommensschwache NICHT anzutasten.
Quelle der Hauptinformation: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-betroffene-sollen-nicht-mehr-klagen-9001269.php kürzer
Rund 30 Prozent der eingesandten Unterlagen und Briefe gehen in den Jobcentern verloren
Am Abend bekommt eine Hartz IV-Betroffene aus Bremen einen Anruf. Am anderen Ende meldet sich ein Unbekannter, der zahlreiche Details aus dem Leben der Angerufenen nennt. Auffällig war, dass der Unbekannte alle Informationen nannte, die die junge Frau erst vor einigen Stunden in ihrem Hartz IV-Antrag ausfüllte. Einige Stunden zuvor hatte sie persönlich den Antrag in den Briefkasten des Jobcenters Bremen-Mitte geworfen. Dieser befindet sich im Inneren des Gebäudes.
Zuviele Klagen gegen Hartz IV? Da gibt es doch ein Gegenmittel dachten sich die verantwortlichen Personen und wurden kreativ und aktiv:
Ein Gesetzentwurf des Justizministeriums will den Zugang zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe für Menschen, die von Hartz IV abhängig oder generell über ein geringes Einkommen verfügen, deutlich einschränken. Der Entwurf, der mittlerweile von der schwarz-gelben Bundesregierung überarbeitet wurde, liegt bereits dem Bundesrat und dem Bundestag zur Beratung vor. Betroffen sind Erwerbslose ebenso wie Zeitarbeitsnehmer oder Aufstocker.
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